Impressionen | Termine & Anmeldung | Impressum | ||||||||||||||||||||||
|
Termine & AnmeldungDas Jägerlager findet mehrmals im Jahr statt. Die aktuellen Termine finden Sie stets auf dieser Seite.
Sollten Sie für das Jägerlager eine Unterstützung durch Krankenkasse und/oder Jugendamt beantragen wollen, so erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach dem Vorgehen. Für die Förderung durch die Jugendhilfe gelten strenge gesetzliche Regelungen. Dazu zählt, dass Sie die Maßnahme nicht selbst „beschaffen“ dürfen. Dies ist i.d.R. der Fall, sollten Sie Ihr Kind vor Rücksprache und Genehmigung durch das zuständige Jugendamt im Jägerlager anmelden. Bitte beantragen Sie sich daher stets vor der Anmeldung Ihres Kindes die Kostenübernahme durch das Jugendamt. Grundsätzlich kann jedes Jugendamt die Kosten für das Jägerlager übernehmen; eine rechtliche Beschränkung der Kostenübernahme auf bestimmte Maßnahmen sieht §35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) nicht vor. Allerdings ist die Entscheidungsfreiheit der Behörden im Rahmen ihrer Steuerungshoheit groß, so dass Sie eine Kostenübernahme kaum erzwingen können. Soweit es dem Jägerburg-Team möglich ist, stellen wir Ihnen von Krankenkasse und/oder Ämtern geforderte Erläuterungen zum Jägerlager, seinem Ablauf und seinen Inhalten gerne zur Verfügung. Vertragspartner der Jägerburg bleiben jedoch Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte. |
|||||||||||||||||||||